Online Blackjack: In Deutschland nicht per se illegal!

Immer wieder gibt es die zum Teil heftigen Diskussion und mitunter extrem gängelhaften Vorschläge zur Bekämpfung des Glücksspiels. Dabei sind jedoch die allermeisten Spieler weder süchtig noch in Schwierigkeiten, sie lieben vielmehr das Zocken und lassen sich von Games wie Blackjack, Poker oder eben von den Slots unterhalten. Neulich erging dazu ein interessantes Gerichtsurteil, das dem idiotischen Agieren der Politik im Rahmen des längst überkommenden Glücksspielstaatsvertrages entgegentritt. Ob die Politiker darauf reagieren werden?

Das aktuelle Beispiel eines Blackjack Zockers

Weil er gern Blackjack zockt, die Angebote in den staatlichen Spielbanken jedoch langweilig findet, entschied sich ein Spieler zur Anmeldung im Online Casino. Diese Art Spielhallen sind in der BRD jedoch nur in Ausnahmefällen zugelassen, weil die Politik es dem Bürger gern vorschreiben möchte, wie man sich vergnügen darf und das führt zu einer ganzen Reihe von absurden Verwerfungen. Illegal ist das Zocken also durchaus, aber nach Ansicht der Gerichte dürfen Spieler trotzdem nicht bestraft werden! Als der Spieler nämlich eine Geldstrafe erhielt, wehrte er sich – und bekam Recht.

Online Casinos und das deutsche Strafrecht

Am Landgericht München jedenfalls wurde der Malermeister freigesprochen und die Begründung verwies auf die nicht gestattete Anwendbarkeit des Strafrechts auf Online Casinos. Die Geldstrafe von gut 2000 Euro wurde kassiert und der vom Spieler erzielte Gewinn von gut 70.000 Euro zurückerstattet. Große Freude also beim Zocker und ein Aufhorchen bei allen anderen Spielern, die sich gern im Internet vergnügen. Endlich spricht mal ein Gericht ein Urteil pro Casino Spiele und das könnte vielleicht sogar einen Dammbruch in der Rechtslage bedeuten.

Glücksspielstaatsvertrag auf dem Prüfstand

Seit einiger Zeit streiten sich realistisch denkende Bundesländer wie Hessen mit moralischen Gutmenschen etwa aus Berlin und NRW und am Ende steht eine für die deutsche Gesetzeslage einmalige Idiotie namens Glücksspielstaatsvertrag. Diesen haben sogar Institutionen der EU als rechtswidrig erkannt und der Fall um den Blackjack Spieler ist nur die Spitze eines Eisberges.

Anbieter wie Spieler können für Online Offerten nicht bestraft werden. Es ist geradezu absurd dass angesichts dieser Selbstverständlichkeit der betroffene Kartenspieler überhaupt belangt werden sollte, doch zeigt sich die verworrene Struktur in der Gesetzgebung. Höchste Zeit also, dass sich etwas ändert und möglicherweise werden Politiker nun aufwachen, denn was nützen Verurteilungen, wenn diese regelmäßig und zuverlässig von der jeweils höheren Instanz dann sofort auch wieder kassiert werden?